Die „Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz“, die am 1. August 2023 in Kraft treten wird, ist in unserer Branche in aller Munde. Viele sind verunsichert und wissen nicht, wie sie ab August mit mineralischem Abfall umgehen müssen, und was sie damit anstellen dürfen.
Um Ihnen die Auswirkungen zu erklären und Ihnen auch die Chancen und Möglichkeiten aufzuzeigen, die diese bundeseinheitliche Regelung bietet, haben wir eigens eine Website erstellt, die sich mit dem Thema befasst und auf häufig gestellte Fragen eingeht.
Wir von UCL sind Ihr starker und kompetenter Partner in Sachen Analyse und Auswertung von Bodenproben und bieten Ihnen schon heute Analysen gemäß der neuen Richtlinien an. Wir laden Sie ein, sich auf der Seite www.ucl-mantelverordnung.de umzuschauen und sich über unsere Produkte zu informieren. Auf der Seite finden Sie auch die passenden Ansprechpartner/innen für die einzelnen Bereiche. Diese beraten Sie gern bei weiterführenden Fragen oder Anfragen.
Wir hoffen, dass Sie das Thema Mantelverordnung als genauso spannend und sinnvoll empfinden wie wir und würden uns freuen, Sie im Umgang mit den Bestimmungen unterstützen zu können.