Als Voraussetzung für Leben muss mit dem Lebensmittel Wasser vorausschauend umgegangen werden. Trinkwasser soll immer den höchsten Gütekriterien genügen und in bester Qualität vorliegen. Gesetzlich durch die Trinkwasserverordnung geregelt, unterliegt das Lebensmittel Nr. 1 umfangreichen chemischen und hygienischen Qualitätskontrollen. Aber auch Grund- und Oberflächenwässer, die durch wachsende Umwelteinflüsse gefährdet sind, bedürfen einer regelmäßigen Kontrolle. Dasselbe gilt für Abwässer, die dem Wasserkreislauf wieder zugeführt werden sollen.
Auf Wunsch entnehmen wir Proben direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns an
Die Probenahmen werden ausschließlich von erfahrenem, regelmäßig weitergebildetem Fachpersonal durchgeführt und erfolgen immer in Übereinstimmung mit Ihrem Untersuchungsauftrag. Wir analysieren unter Einsatz neuster Analysetechniken mit den Verfahren der TrinkwV die enthaltenen mikrobiologischen, organischen sowie anorganischen Stoffe. UCL ist in der Lage, Stoffe in geringsten Konzentrationen nachzuweisen. Auf Wunsch kümmern wir uns um die vollständige Projektabwicklung, angefangen bei der Terminierung der Probenahme bis hin zur Übermittlung der Untersuchungsdaten an die zuständigen Behörden.
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