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UCL Umwelt Control Labor

Eine qualifizierte Probenahme – die Grundlage aller Bewertungen

  • Grundvoraussetzung für eine zielgerichtete, effiziente und fachlich korrekte Probenahme ist die klare Festlegung von Fragestellung und Zielsetzung. Zudem erfordert die repräsentative Entnahme von Proben in hohem Maße Fachkompetenz, denn sie ist von entscheidender Bedeutung für jedes Untersuchungskonzept. Die Qualität der Probenahme wiederum beginnt bei einer gründlichen Planung und der Ermittlung von möglichst detaillierten Informationen über die Vor-Ort-Situation und die Fragestellung, die zur Veranlassung der Probenahme geführt hat.

  • Für jede Probenahme erfolgt eine detaillierte Protokollierung, Erfassung und Dokumentation der relevanten Daten

Bestens ausgebildet und ausgestattet

  • Unser professionelles Team von festangestellten Experten mit langjähriger Erfahrung wird durch interne und externe Schulungen auf dem neusten Stand gehalten. Wir verfügen über speziell ausgerüstete Fahrzeuge mit umfangreicher Probenahmeausrüstung und führen für Sie vor Ort eine akkreditierte und unabhängige Probenahme durch. Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und Abstimmung von Probenahmekonzepten mit behördlichen Vertretern und bieten Ihnen Probenahmeleistungen zu den unterschiedlichsten Fragestellungen an. Das leisten wir im Einzelnen im Bereich der Probenahme:

    • Grundwasser und Oberflächengewässer

        • Durchführung von Probenahmen im Rahmen von Grundwassermonitorings, Altlastenerkundungen und Sanierungsüberwachung
        • Probenahme aus Grundwasserleitern nach DIN 38402-13 (A13)
        • Probenahme aus stehenden Gewässern nach DIN 38402-12 (A12) und Probenahme aus Fließgewässern nach DIN 38402-15 (A 15)
        • Probenahme aus Oberflächengewässern im Rahmen von Monitorings und Schadensfällen
        • See- und Meerwasserbeprobungen
        • Probenahme für Untersuchungen gemäß Anforderungen der RL 2000/60/EG Wasserrahmenrichtlinie – chemische und biologische Gewässergüte (Nähr- und Schadstoffe, Trophie, Saprobie, Arznei- und Pflanzenschutzmittelrückstände)
      • Grundwasserüberwachung – für unsere Trinkwasserqualität der Zukunft

      Abwasser

        • Probenahme von Abwasser nach DIN 38402-11 (A11)
        • Probenahme zur Untersuchung von Abwasser gemäß Abwasserabgabengesetz (AbwAG) bzw. branchenspezifisch gemäß Abwasserverordnung (AbwV)
        • Probenahme zur Indirekteinleiterkontrolle gemäß der Indirekteinleiterverordnung der Länder bzw. entsprechenden Ortssatzungen
        • Probenahme im Rahmen und außerhalb der amtlichen Einleiterüberwachungen
        • Abwassermengenmessung automatische mengen- oder zeitproportionale Abwasserprobenahme
      • Vor-Ort-Parameter – umfassender Service für Sie

      Roh- und Trinkwasser

        • Probenahme für physikalische, chemische und mikrobiologische Untersuchungen gemäß TrinkWV bzw. EU-Richtlinie 98/83/EG (Trinkwasserrichtlinie)
      • Trinkwasser – unser Lebensmittel Nr. 1

      Schwimm- und Badewasser

        • Probenahme zur Überwachung der Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser gemäß DIN 19 643 bzw. gemäß EU-Richtlinie 76/160/EWG
      • Individuelle Logistikkonzepte für individuelle Aufgabenstellungen

      Sickerwasser, Kühl- und Prozesswasser

        • Gewinnung von Bodenwasser unter Einsatz von Saugkerzen nach DVWK-Merkblatt 217/1990
        • Probenahme von Kühl- und Prozesswässern von Kühlanlagen unter Beachtung der Vorgaben der VDI 2047-2
      • Einsatz von verfahrensangepassten Probenahmen

      Boden, Sedimente und Klärschlämme

        • Beprobung von Böden im Rahmen der Untersuchung und Bewertung von kontaminationsverdächtigen/ kontaminierten Flächen nach Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) mit Aufschlussverfahren nach DIN 19672 sowie DIN EN ISO 22475-1
        • Probenahme von Böden nach LAGA-Richtlinie PN 98
        • Probenahme von Sedimenten nach DIN 38414-11 (S11)
        • Probenahme von Schlämmen aus Abwasserbehandlungs- und Wasseraufbereitungsanlagen nach DIN EN ISO 5667-13 (S1)
        • Probenahme von Klärschlamm nach AbfKlärV 2017, DüMV
      • Bodenprobenahme mit Schlitzsonde – geologische Ansprache und Beurteilung

      Abfall, Bauschutt und Stoffe zur Verwertung

        • Probenahme von Abfällen (Siedlungsabfall, Hausmüll, MBA-Material) und Stoffen zur Verwertung nach LAGA-Richtlinie PN 98 und DIN 19698-1
        • Probenahme von Holzhackschnitzeln und Holzspänen nach Anhang IV der Altholzverordnung (08.2002)
        • Probenahme von Altholz zur energetischen Verwertung nach Anhang V der Altholzverordnung (08.2002)
        • Probenahme von Bauschutt nach LAGA-Richtlinie 1997-11
      • Probenahme von Recyclingmaterial

      Kompost

        • Probenahme von Kompost nach den Prüfbestimmungen der Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V., Methodenbuch Ausgabe März 1994
        • Probenahme aus Komposten nach VDLUFA II, 1.3.7 1997
        • Im Rahmen der RAL-Gütesicherungen sind die Probenahmen grundsätzlich von einem durch die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) anerkannten und gelisteten Probenehmer durchzuführen. Beauftragte Probenehmer müssen vom Hersteller des Erzeugnisses, welches zu beproben ist, unabhängig sein

      Deponie-, Klär-, Bio- und Faulgase

        • Beprobung von Deponie-, Klär-, Bio- und Faulgasen an stationären Probenahmestellen in Anlehnung an die VDI 3860-2 – Probenahme durch Anreicherung an Adsorbern oder Entnahme in Gassammelgefäßen
      • Anlagenüberwachungen für den optimalen Betrieb

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