Gemäß TRGS 519 Anlage 3 und Anlage 4C ist jeder Asbestsachkundige verpflichtet, eine behördlich anerkannte Fortbildung innerhalb der Gültigkeitsdauer seines Sachkundenachweises (6 Jahre) zu besuchen.
Es wird keine Prüfung abgelegt, durch die Teilnahme wird der Sachkundenachweis um 6 Jahre verlängert.
Veranstaltungsort | Datum | Belegung | Teilnahmegebühr zzgl. MwSt. | Anmeldung |
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Lünen | 12.09.2025 | Plätze verfügbar! | 485,00 € | Hier anmelden |
Lünen | 28.11.2025 | Plätze verfügbar! | 485,00 € | Hier anmelden |
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